Neue ESG-Gesetzgebung in der Schweiz: Weniger streng – aber mit klarer Wirkung

Neue ESG-Gesetzgebung in der Schweiz: Weniger streng – aber mit klarer Wirkung

Die Schweiz hat einen neuen ESG-Gesetzesentwurf vorgelegt, der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten deutlich erweitert. Obwohl die Anforderungen formal unter dem Niveau der EU-CSDDD bleiben, führt die geplante Ausrichtung an europäischen Standards zu erheblichen Auswirkungen für Unternehmen. Besonders betroffen ist der Einkauf, der ESG-Anforderungen operativ in der Lieferkette umsetzen muss. Für viele Unternehmen entsteht damit bereits heute faktischer Handlungsdruck – unabhängig von der direkten regulatorischen Betroffenheit.

Ein neuer regulatorischer Rahmen – mit klarer Richtung

Mit dem vorgeschlagenen Gesetz zur nachhaltigen Unternehmensführung verfolgt die Schweiz das Ziel, ihre ESG-Regulierung stärker an internationale und insbesondere europäische Standards anzupassen. Der Entwurf kombiniert zwei zentrale Elemente: erweiterte Nachhaltigkeitsberichterstattung und verpflichtende Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette.

Auffällig ist dabei die bewusste Balance zwischen Regulierung und Wettbewerbsfähigkeit. Während die Anforderungen inhaltlich deutlich verschärft werden, wird der Kreis der betroffenen Unternehmen begrenzt.

So sollen Nachhaltigkeitsberichte künftig nur noch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden und CHF 450 Mio. Umsatz verpflichtend sein. Dies reduziert die Anzahl der betroffenen Unternehmen auf etwa 100. Gleichzeitig unterliegen lediglich rund 30 der größten Unternehmen umfassenden Sorgfaltspflichten.

 

Inhaltliche Verschärfung: Was Unternehmen leisten müssen

Trotz der begrenzten Reichweite sind die inhaltlichen Anforderungen erheblich. Unternehmen müssen künftig:

  • ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung an ESRS oder vergleichbaren Standards ausrichten
  • ESG-Risiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette identifizieren und bewerten
  • Präventions- und Abhilfemaßnahmen implementieren
  • Beschwerde- und Reportingmechanismen etablieren
  • die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen kontinuierlich überwachen

Damit wird ESG von einer Berichtsanforderung zu einem strukturierten Managementsystem weiterentwickelt.

Besonders relevant ist die klare Verankerung von ESG in Governance, Strategie und Risikomanagement.

 

Schweiz vs. EU: Formal weniger streng – faktisch ähnlich

Im Vergleich zur EU-CSDDD bleibt die Schweiz regulatorisch zurückhaltender. Die EU verfolgt einen breiteren Ansatz mit mehr Unternehmen im Anwendungsbereich, strengeren Haftungsregeln und stärkerer behördlicher Durchsetzung.

Die Schweiz hingegen konzentriert sich auf große Unternehmen und setzt stärker auf internationale Anschlussfähigkeit.

Doch dieser Unterschied relativiert sich in der Praxis.

Denn:

  • Reporting erfolgt nach europäischen Standards (ESRS)
  • Lieferkettenanforderungen orientieren sich an der CSDDD
  • internationale Kunden und Investoren erwarten vergleichbare Transparenz

Die Folge: Viele Schweizer Unternehmen bewegen sich operativ bereits heute auf EU-Niveau – unabhängig von der formalen Regulierung.

 

Der Einkauf als zentraler Umsetzungstreiber

Die größte Auswirkung der neuen ESG-Regulierung liegt nicht im Reporting, sondern in der operativen Umsetzung. Und genau hier kommt der Einkauf ins Spiel.

Denn ESG-relevante Anforderungen entstehen entlang der Lieferkette:

  • Herkunft von Rohstoffen
  • Arbeitsbedingungen bei Lieferanten
  • Umweltwirkungen in der Produktion
  • Einhaltung von Standards und Verhaltenskodizes

Der Einkauf wird damit zur zentralen Schnittstelle zwischen Strategie, Compliance und operativer Umsetzung.

Das bedeutet konkret:

  • Integration von ESG-Kriterien in Lieferantenauswahl und -bewertung
  • Aufbau transparenter Lieferkettenstrukturen
  • Erhebung und Validierung von ESG-Daten
  • Anpassung von Vertragswerken und Governance-Prozessen

Damit verändert sich die Rolle des Einkaufs grundlegend – hin zu einem strategischen Steuerungshebel für nachhaltige Wertschöpfung.

 

Die eigentliche Herausforderung: Umsetzung statt Regulierung

Die zentrale Herausforderung liegt nicht in der Interpretation der Regulierung, sondern in ihrer Umsetzung.

Viele Unternehmen stehen vor denselben Fragen:

  • Welche Lieferketten sind kritisch?
  • Welche Daten fehlen?
  • Wie belastbar sind bestehende Prozesse?
  • Wie lassen sich ESG-Anforderungen in bestehende Systeme integrieren?

ESG scheitert selten an der Strategie – sondern an der operativen Umsetzung.

Gerade deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Strukturen aufzubauen:

  • risikobasierte Lieferkettenanalysen
  • klare ESG-Standards für Lieferanten
  • digitale Daten- und Reportingstrukturen
  • enge Verzahnung von Einkauf, Compliance und Nachhaltigkeit

 

Fazit: Moderater Rahmen, hoher Handlungsdruck

Die neue ESG-Gesetzgebung in der Schweiz ist formal weniger streng als die EU-CSDDD – aber in ihrer Wirkung nicht zu unterschätzen.

Sie zwingt Unternehmen, sich strukturiert mit Nachhaltigkeit, Lieferketten und Governance auseinanderzusetzen. Gleichzeitig sorgt die Nähe zu europäischen Standards dafür, dass die praktische Umsetzung oft bereits heute auf einem hohen Niveau erfolgen muss.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht: Sind wir betroffen?
Sondern: Sind wir vorbereitet?

Für den Einkauf bedeutet das:
Jetzt ist der Zeitpunkt, vom operativen Einkäufer zum strategischen ESG-Steuerer zu werden.

 

Take-Aways

  • Die Schweiz verschärft ESG-Regulierung und orientiert sich an EU-Standards
  • Weniger Unternehmen betroffen – aber höhere Anforderungen für diese
  • ESG wird zum integrierten Managementsystem (nicht nur Reporting)
  • Der Einkauf ist zentrale Umsetzungsfunktion
  • Frühzeitiges Handeln schafft Wettbewerbsvorteile

 

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